Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Sprechfunkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk. Wenn eine Funkanlage an Bord eines Bootes oder Schiffes ist, muss der Fahrzeugführer Inhaber eines UBI-Sprechfunkzeugnisses sein.
In der Praxis ist das UKW-Sprechfunkzeugnis ein wertvoller Helfer. Beispielsweise für das Rufen um Hilfe, beim Einfahren in Schleusen, für Kursabsprachen mit anderen Booten oder Yachten, Kontaktaufnahmen mit anderen Schiffsfunkstellen oder Absprachen mit dem Hafenmeister wegen eines Liegeplatzes.
INHALTE DER THEORETISCHEN PRÜFUNG
- wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
INHALTE DER PRAKTISCHEN PRÜFUNG
- Abgabe eines Funkspruchs (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache )
- Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ( UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch )
- Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen )
ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG
Ab 15 Jahre. Wenn 14 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung, wird der Schein wird mit 15 Jahren ausgestellt.
Die Gebühren zur Prüfung sind gesondert zu entrichten.
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